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Öffentliches Inventar

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Rechtsfolge der Annahme unter öffentlichem Inventar für Nachlass-Aktiven

Rechtsgebiet:
Öffentliches Inventar
Stichworte:
Öffentliches Inventar
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Nachlass-Aktiven gehen in ihrer Gesamtheit auf den Erben über, ob inventarisiert oder nicht, denn das öffentliche Inventar bewirkt lediglich eine Haftungsbeschränkung für Erbschaftsschulden und hat keine Wirkungen auf die Nachlass-Aktiven (vgl. BGE 113 II 118).

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