Informationen zum öffentlichen Inventar im Schweizer Erbrecht
Spezialfall: Durch Pfandrecht an Erbschaftssachen gesicherte Forderung
Durch Pfandrecht an Erbschaftssachen gesicherte Forderungen können stets geltend gemacht werden (ZGB 590 III). Gemäss h.L. besteht eine persönliche Haftung der Erben.