Anzumelden sind
- obligatorische Ansprüche (z.B. Werklohn)
- dingliche Ansprüche (z.B. Faustpfandrecht)
- Schulden
Achtung
Eine ziffernmässig genaue Angabe ist nicht notwendig, wenn eine solche Schwierigkeiten bereitet.
Informationen zum öffentlichen Inventar im Schweizer Erbrecht